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 Strafregister von Bachforelle

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Belzébar
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Strafregister von Bachforelle Empty
BeitragThema: Strafregister von Bachforelle   Strafregister von Bachforelle EmptyDo 6 Apr - 22:12

Prozess zwischen Bachforelle und der Markgrafschaft von Baden

(Du 28 märz 1454 au 6 april 1454)




Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Betrug.

Der Sogennanten Bachforelle ist zu einer Geldstrafe von 20 Taler verurteilt. Die Strafe wäre viel schwerer gewesen, wenn das Schuldige kein Niveau 0 gewesen war. Achtung, im Falle fängt noch einmal an, die Bestrafung wird viel strenger sein.

Der Beschuldigte wurde zu zu 20 Talern Geldstrafe verurteilt.

Anklageschrift schrieb:
"je regardais mon marché personnel, et étais bien content de voir que mon pain était vendu. Je vais donc voir sur le marché des joueurs, et là que vois-je? du pain à 12.95 écus!" m'a dit le maire de Schaffhausen.
De la pure spéculation! Elle n'est même pas boulangère! Cette personne sans coeur profite de la pénurie alimentaire pour s'enrichir, c'est audieux!
je demande une peine de 20 écus par pains qu'elle mets sur le marché (3) ainsi que 4.94 écus par pain.

http://img146.imageshack.us/my.php?image=sanstitre0ux.jpg


TRADUCTION/ÜBERSETZUNG


"Ich sah meinen persönlichen Markt an, und war sehr zufrieden, zu sehen, daß mein Brot verkauft war. Ich gehe also auf dem Markt der Spieler nachsehen, und da , was sehe ich? Brotes in 12.95 Taler!"hat mir der Bürgermeister von Schaffhausen gesagt.
Der reinen Spekulation, denn sie ist keine Bäckerin!Diese Person herzlos nützt den Nahrungsmangel aus, um sich zu bereichern, das ist hassenswert!
sogar frage ich nach einer Strafe von 20 Taler pro Broten (3), die sie auf den Markt bringe sowie 4.94 Taler pro Brot (12.95-8.01).

http://img146.imageshack.us/my.php?image=sanstitre0ux.jpg

Erstes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Der markt wird bestimmt von Angebot und nachfrage und das ist doch wohl bekannt außerdem hat selbst das rathaus brot um 12,95 taler gekauft! (27-03-2006 17:30 : Sie verkaufen dem Rathaus 1 Brotlaib für 12,95 Taler.)
Selbst sehe ich in dieser anklage keinen wirklichen Betrug den ich habe niemanden gezwungen das Brot zu kaufen...!

Ich schlage deswegen Freispruch und eine Verwarnung (die im Bereich Schaffhausen gültig ist.)

Anklagerede schrieb:
Wenn Ihr Brot vom Bürgermeister gekauft gewesen ist, eben nur, um zu sehen, wer der Spekulation machte. Der Bürgermeister kann nämlich nicht kennen, wer solches Produkt zu solchem Preis zum Verkauf bringt, eben für das hat er Ihnen Ihr Brot gekauft. Außerdem wie sind Sie keine Bäckerin, Sie sollen Brotes nicht verkaufen wie das dem Bürgermeisteramt gesagt ist. Ich frage Sie, Entschuldigungen zum Bürgermeister offiziell zu machen und die Geldstrafe zu bezahlen, die sich durchsetzt.

Letztes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Nachdem ich Ihr Gesetzt gelesen hatte...(nach dem "Betrug")...möchte ich mich offiziell bei dem Bürgermeister entschuldigen. Schließlich hab ich nicht das Gesetzt gekannt und leichtsinnig gehandelt!
Sie haben Recht!
Aber trotzdem bin ich für eine einmalige Geldstrafe von 10 Taler.

Sie haben selber gesagt mann soll sich nicht an den schwachen bereichern...deswegen sollte die Strafe mild ausfallen den ich bin schwach!

ES TUT MIR LEID!

Die Verteidigung ruft GrueneFeder in den Zeugenstand schrieb:
Ich habe dem Bewohner von Schaffhausen, Bachforelle, zufällig auf dem Dorfplatz reden hören, als er von der Polizei angesprochen wurde. Er kam gerade vom Markt, wo er bisher nicht gewohnt war, zu handeln, da er Vagabunder gewesen ist und wenig Taler besaß. Er konnte die Schrift noch nicht gut beherrschen, selbst bei den einfachen Aushängen des Rathauses, die mit vielen Bildern für ungebildeten Vagabunden und arme Leute versehen sind. Ich mußte ihm dann selber einige Worte vorlesen...
Nachdessen, hat er sein Vergehen tiefst bedauert, und gut verstanden, wozu es seine Richtigkeit hat, dies zu verbieten. Er will sich in die Gemeinschaft eingliedern und gerecht mit Anderen umgehen. Daher würde ich für eine sehr milde Strafe plädieren. Er soll sein Unrecht wieder gut machen, aber, in diesem einem Fall, sollte Verständnis für seine Unkenntnis als Neuling gezeigt werden.

Weitere Bürger werden auch mündlich auf dem Marktplatz informiert, so daß kein Exempel nötig ist, meines Erachtens.

Die Verteidigung ruft Fagnard in den Zeugenstand schrieb:
Bachforelle ist geständig und gibt seinen Fehler zu. Zu seinen Gunsten spricht, dass er neu im Dorf ist. Ausserdem war es erst sein erstes Vergehen in Schaffhausen. Er hätte aber dennoch die Gesetze kennen sollen. Eine milde Strafe wäre deshalb angebracht.
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