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 Strafregister von Martin_Luther

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BeitragThema: Strafregister von Martin_Luther   Strafregister von Martin_Luther EmptySa 10 Jun - 21:49

Prozess zwischen Martin_Luther und der
Markgrafschaft von Baden


(8. Juni 1454)


Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Sklavereifür schuldig befunden.

Martin_Luther, ihr Name sollte keine Sklaverei zulassen Wink

Wieso haben Sie gelogen, als Sie darauf hingewiesen wurden Ihr Stellenangebot zurückzunehmen? Sie schrieben in Ihrem Brief, dass Sie nicht mehr haben, dabei hatten Sie noch 2 Taler in Ihrem Besitz, Sie hätten also für 16 Taler einstellen können! Sie hätten das Angebot noch ändern können! Dies haben Sie nicht getan, Sie handelten also bewusst strafbar!

Ich verurteile Sie dem Geschädigten Romerinho die restlichen 2 Taler Lohn zu zahlen, zudem noch zu einer Geldstrafe von 20 Talern, nicht höher weil Sie einsehen dass Sie schuldig sind.
Machen Sie Ihrem Namen alle Ehre und lesen Sie die Gesetze, damit wir uns hier nicht wiedersehen müssen!
Der Beschuldigte wurde zu 20 Talern Geldstrafe verurteilt.


Anklageschrift schrieb:
Ihr werdet beschuldigt Sklaverei betrieben zu haben!

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 16 Taler. Ihr habt Romerinho nur 14 Taler für seine Arbeit ausgezahlt und somit klar gegen das Gesetz der Sklaverei verstoßen.

Hinzu kommt noch, dass ihr nach Ausstellung des Angebotes auf das Gesetz hingewiesen wurdet. Eure Antwort beweist, dass Ihr bewusst gehandelt habt.

Nachzulesen sind die Gesetze Badens im Forum und in den Rathäusern.

Der Beweis:
http://img253.imageshack.us/my.php?image=unbenannt3ka.png


Erstes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Tut mir echt leid, dass wußte ich nicht, denn das Forum öffnet sich nicht bei mir und außerdem ist derjenige doch selbst schuld, wenn er sich für dass Geld einstellen lässt, oder ?????


Anklagerede schrieb:
Die Schuld liegt Gewiss nicht bei Romerinho, sondern bei Euch allein! Es könnte beispielsweise sein, dass alle anderen Arbeitsplätze schon belegt waren.

Tatsache ist: Ihr habt dieses Stellenangebot ausgeschrieben, meiner Meinung nach auch noch in vollem Bewusstsein, Eurer Tat (siehe Brief).

Und das Forum funktionierte bisher noch bei jedem, wenn das Forum bei Euch nicht funktioniert, kann das Spiel ebenfalls nicht bei Euch funktionieren, dann hättet Ihr diese Tat gar nicht begehen können.

Ich plädiere auf die volle Strafe, da einerseits der Brief doch recht aussagekräftig scheint und weiterhin die Einstellung des Angeklagten keinerlei Reue über seine Tat erkennen lässt...


Letztes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Ich bekenne mich schuldig und entschuldige mich dafür und verspreche, dass das nicht wieder vorkommt.
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