Das Schloß von Baden
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Das Schloß von Baden

Markgrafschaft von Baden
 
StartseiteStartseite  SuchenSuchen  Neueste BilderNeueste Bilder  AnmeldenAnmelden  Login  

 

 Strafregister von Watwerbistdudenn!!??

Nach unten 
AutorNachricht
Gloern




Anzahl der Beiträge : 63
Alter : 36
Localisation : Freiburg, Baden
Anmeldedatum : 03.06.06

Strafregister von Watwerbistdudenn!!?? Empty
BeitragThema: Strafregister von Watwerbistdudenn!!??   Strafregister von Watwerbistdudenn!!?? EmptySa 10 Jun - 22:05

Prozess zwischen Watwerbistdudenn!!?? und der
Markgrafschaft von Baden


(7. Juni 1454)

Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Störung des Öffentlichen Friedensfür schuldig befunden.

Ich bin entsetzt darüber, was ich im Beweismaterial zu lesen bekommen habe, und ich werde Sie dafür hart bestrafen müssen, denn so geht man in keinem Falle mit Mitmenschen um.

Sie sagen Ihr Freund hat dies abgeschickt indem er ständig auf enter gedrückt hat, Sie geben allerdings selbst zu, dass Sie es geschrieben haben. Ob Sie, wie die Anklage vermutet, dabei nicht im vollen Besitz Ihrer geistigen Kräfte waren spielt hier für mich keine Rolle, denn ich denke Sie haben im vollen Bewusstsein gehandelt!! Sie haben ins Spiel gefunden, Ihr Passwort noch gewusst und Sie haben im Wirtshaus keine Rechtschreibfehler in Ihren schmutzigen Sätzen gemacht. Dass Sie also bewusst handelten und wie Sie schreiben nur zum Spaße, das erschüttert mich doch sehr.

Sie werden den Geschädigten jeweils einen Brief mit einer Entschuldigung schreiben und Ihnen in den nächsten zwei Wochen Vertrauenspunkte zukommen lassen (Die Geschädigten: Benedikt, Gertrude_Heydenreych, Tyra) [Beweise werden an mich oder den Staatsanwalt Gloern geschickt!]

Normalerweise werden Spieler wie Sie aus dem Spiel verbannt, Sie jedoch werden nun eine Geldstrafe bekommen, die Ihnen hoffentlich eine Leere sein wird. Ich verurteile Sie noch zu 50 Talern Geldstrafe. Das wären eine Woche Arbeit zu 16 Talern, wenn Sie noch das Essen zu 7,50 täglich abziehen.
Ich hoffe, dass so etwas nicht wieder vorkommt, spielen Sie demnächst friedlich weiter, dann werden Sie Ihre Freude am Spiel haben!
Der Beschuldigte wurde zu 50 Talern Geldstrafe verurteilt.

Anklageschrift schrieb:
Ihr werdet beschuldigt in der Öffentlichkeit beleidigend aufgetreten zu sein!

Entsprechend dem "Gesetz über Respekt und Verhalten gegenüber Mitbürger", stellt dieses Verhalten eine grobe Störung des öffentlichen Friedens dar.

Nachzulesen ist dieses Gesetz in den Rathäusern und im offiziellen Forum.

Der Beweis:
http://img475.imageshack.us/my.php?image=gesprch0dn.jpg

Erstes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Ich hatte nur spaßß gemacht und habe im wirtshaus nur die beleidigenden texte oben in der leiste(ohne auf eingabe zu drücken eingegeben) aber ein freund hat daraufhin auf eingabe gedrückt. Ich hatte wirklich nicht die absicht andere Leute zu belästigen.

Anklagerede schrieb:
Aufgrund der vorliegenden Beweislage und der Tatsache, dass ich Euch noch nicht im Wirtshaus begegnet bin, kann ich nicht hundertprozentig davon ausgehen, dass Ihr Euch häufiger so wie an diesem Abend verhaltet. Leider kann ich auch das Gegenteil nicht behaupten, es liegt nun an Euch einen passenden Zeugen aufzurufen.

Trotzdem vertrete ich die Ansicht, dass, auch im Falle einer glaubwürdigen Darstellung eines Zeugen, dem Angeklagten eine geringe Strafe auferlegt wird, da auf keinen Fall ganz sicherzustellen ist, ob er mit voller Absicht oder im trunkenen Zustand gehandelt hat oder tatsächlich unschuldig war, damit dieser Vorfall sich möglichst nicht wiederholt.

Letztes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Ich rufe meine Zeugen in den Zeugenstand

Die Verteidigung ruft ScheichManfred in den Zeugenstand schrieb:

Die Verteidigung ruft Fladenmann in den Zeugenstand schrieb:

Die Anklage ruft Gertrude_Heydenreych in den Zeugenstand schrieb:
Hier seine Zeugenaussage:

Sehr geehrtes Gericht, werte Anwesende,

da ich persönlich zugegen war, als Watwerbistdudenn!!?? seine beleidigenden Aussagen getätigt hat, möchte ich mich kurz äußern.

Ich kann seinem Plädoyer nicht wirklich glauben schenken, da er auch nach mehrmaliger Aufforderung sein Verhalten nicht geändert hat. Aus diesem Grund würde ich Absicht hinter seinen Aussagen vermuten und kein Versehen. Vor allem da es nicht nur eine beleidigende Äußerung war, sondern gleich mehrere! Und Spaß war das bei Weitem nicht mehr...
Ich persönlich denke, dass dieses Verhalten auch durch seinen vermeintlich trunkenen Zustand nicht zu entschuldigen ist und somit auf jeden Fall geahndet werden sollte. Nicht dass sich weitere unbescholtene Bürger in dieser Art und Weise belästigen lassen müssen!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Gertrude Heydenreych

Die Anklage ruft Benedikt in den Zeugenstand schrieb:
Hier seine Zeugenaussage:

Sehr geehrtes Gericht, sehr geehrte Anwesende,

ich danke Ihnen für die Vorladung als Zeuge und
möchte gerne meiner Bürgerpflicht nachkommen. Vor
allem, da ich ja wohl wohl, nach meinem Gefühl,
der Hauptbetroffene der ehrabschneidenden Reden und Taten des Angeklagten bin.

Ich kam an diesem Abend frohen Mutes ins Gasthaus
und wollte nur das Gespräch suchen. Wie meine Vorrednerin Gertrude_Heydenreych auch schon ausgeführt hat, schenke ich dem Pladoyer der Verteidigung keinen glauben.

Wenn nur eine böswillige Aussage gekommen wäre
und danach, wie von uns aufgefordert, ein normales
Verhalten zu tage gelegt worden wäre, hätte man
von einem Versehen ausgehen können. Aber, wie die
Beweise bezeugen, war eine normale Unterhaltung
nicht möglich. Der gesamte Dialog, bis zum Verlassen des Wirtshauses war durch beleidigende Reden und Taten geprägt. Dies kann kein Versehen gewesen sein sondern nur volle Absicht!

Auch ein vermeintlich trunkener Zustand kann meiner Ansicht nach nicht als mildernde Tatsache gewertet werden. Ein Bürger muß erkennen, wann er zuviel des guten Freiburger Bieres getrunken hat und dann das trinken aufhören.

Wenn man jeden beleidigen darf, nur weil man betrunken ist, kann kein Prozess über die Störung der öffentlichen Ordnung mehr geführt werden. Weil jeder Angeklagte eine Trunkenheit geltend machen würde. Außerdem würde sich kein unbescholtener Bürger mehr ins Gasthaus begeben, aus Angst einer Horde betrunkener zu begegnen.

Wertes Gericht, ich bitte meine langen Ausführungen zu verzeihen. Ich bitte aber darum, den Angeklagten eine angemessene und harte Strafe zuteil werden zu lassen. Sonst werden sich andere dies zum Beispiele nehmen und die Sitten in Freiburg verrohen.

Vielen Dank, daß Ihr mich gehört habt.

Benedikt, Herr von Oberach
Nach oben Nach unten
 
Strafregister von Watwerbistdudenn!!??
Nach oben 
Seite 1 von 1
 Ähnliche Themen
-
» Strafregister von Gooze
» Strafregister von Sigof
» Strafregister von Lordhelmchen
» Strafregister von Graeulichkeit
» Strafregister von Chriss11

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Das Schloß von Baden :: Archivsaal-
Gehe zu: