da ich mir nicht bewußt war, dass man kein Stellenangebot für 13 Taler ausschreiben darf, bitte ich um Nachsicht, und es bei einer Verwarnung zu belassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir aber mitteilen würden, wie hoch der Mindestlohn sein muss, da ich in Zukunft wieder Leute einstellen möchte.
Mit freundlichem Gruß
Gooze
Anklagerede schrieb:
Wir dürfen nicht Günstlingswirtschaft machen. Die Gesetze sind normalerweise im Bürgermeisteramt angezeigt. Es genügte Ihnen, sie zu lesen, bevor ihre Angebote zu machen. Ich frage nach einer Strafe normal.
- Sklaverei - Es ist verboten, ausgenommen von : 16 Taler von 0 nach 10 Besonderheitspunkten einzustellen 20 Taler von 11 nach 14 Besonderheitspunkten einzustellen 23 Taler von 15 nach 19 Besonderheitspunkten einzustellen
Letzes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Wenn die Gesetze im Bürgermeisteramt ausgelegt sind, dann wäre meine Frage, wo sie dort liegen. Leider kann ich im Rathaus keine Gesetzestexte finden. Auch die Grundgesetze, welche im Gerichtshof ausliegen, kann ich nicht lesen, da ich bei diesem Link nur eine Fehlermeldung (HTTP404:) bekomme. Wie soll ich Gestze beachten, die nirgends ausliegen?