Thema: Strafregister von Lordhelmchen Sa 22 Apr - 13:48
Prozess zwischen Lordhelmchen und der Markgrafschaft von Baden
(Du 18 april 1454 au 22 april 1454)
Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Sklaverei.
Ich verurteile Sie zu 20 Talern von Geldstrafe für Sklaverei und ich verurteile Sie, die Gesetze auswendig zu lernen.
Der Beschuldigte wurde zu zu 20 Talern Geldstrafe verurteilt.
Anklageschrift schrieb:
Lesen Sie die Nachrichte des Bürgermeisters? Nein glaube ich nicht: und dennoch ist es das erwähnt, daß die Sklaverei ist. Sie haben nicht dieses Gesetz geachtet. Dieser Prozeß ist da, um Sie sich Ihres Irrtumes bewußt werden zu lassen.
Es stimmt, ich habe sieben eingestellt. Ich habe ihn für seine Arbeit mit der v. mir angegeben Besoldung entlohnt!
Ich habe das Gesetz mit bestem wissen beachtet und verstehe nicht warum ich angeklagt werde! Ist es verboten jemanden bei sich einzustellen? Ist es verboten jemanden für seine Arbeit zu bezahlen?
Wenn dies der Fall sein sollte, dann erkläre ich mich für Schuldig!
Mit freundlichen Grüßen
LordHelmchen
Anklagerede schrieb:
Aber Sie haben sich Gehaltes geirrt. 12 Talern ist nicht ausreichend, der Mindestlohn ist 16 Talern.
Also ja sind Sie schuldig
Letzes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
In Welchem Gesetz steht den das der Mindestlohn 16 Taler betragen muss? Im Grundgesetz? dann sollte mal der Fehler auf der Seite behoben werden, weil bei mir mit dem Internet Explorer wird das GG des Spieles nicht angezeigt. Da steht HTTP 404 - Datei nicht gefunden Internet Explorer. Also konnte ich garnicht wissen, dass der Mindestlohn bei 16 Talern liegt. Ausserdem steht es doch jedem Frei zu einen Job anzunehmen oder nicht? oder irre ich mich da?
Damit so einen Fehler nicht nochmal passiert sollte man mal vllt. den mindestlohn erhöhen, so das da nicht mehr 12 Taler steht sondern 16 taler.
Die Anklage ruft Niklas in den Zeugenstand schrieb:
Das ist auf meine Nachricht dem Rathaus und auf dem forum geschrieben.