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 Strafregister von Tomasia

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Belzébar
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Strafregister von Tomasia Empty
BeitragThema: Strafregister von Tomasia   Strafregister von Tomasia EmptyDo 25 Mai - 18:50

Prozess zwischen Tomasia und der Markgrafschaft von Baden

(Du 19 may 1454 au 25 may 1454)




Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Verratfür schuldig befunden.

Ich verurteile Sie zur Todesstrafe, um einen demokratisch gewählten Bürgermeister umgeworfen zu haben.

Der Beschuldigte wurde zu zur Todesstrafe verurteilt. Seine Hinrichtung wird in 3 Tagen stattfinden.

Anklageschrift schrieb:
Je lance ce procès car vous avez lancé une révolte à Fribourg qui a fonctionné alors qu'il n'y avait aucune raison d'en faire. De plus vous n'étiez pas dans votre droit car, à Baden, il y a une loi interdisant les révoltes illégales comme la votre. Je demande une forte peine ainsi que vous me révéliez les noms de vos complices qui vont ont aidé à aboutir à cette révolte.

Loi :
Lois sur les révoltes



Toute personne participant à une révolte contre une mairie ou contre le comté, sera poursuivie pour "Trouble à l'ordre public" ou "Trahison".

Le meneur de la révolte sera immédiatement destitué et sévèrement puni.

En cas de pillage, le criminel pourra être condamné à une forte amende ou même à la peine de mort.

Les seules révoltes considérées comme légales sont celles qui seront approuvées et soutenues par le conseil ducal du Baden.

---------

Ich in Gang bringe diesen Prozeß, weil Sie einen Aufstand in Freiburg geworfen haben,die funktioniert hat, während es keinen Verstand gab, daraus zu machen. Dazu waren Sie nicht in Ihrem Recht, denn in Baden , gibt es ein Gesetz, das die illegalen Aufstände verbietet. Ich frage nach einer starken Strafe, sowie Sie mir die Namen ihrer Komplizen(Komplizinnen) zeigen, die Ihnen haben geholfen, zu diesem Aufstand zu führen

Gesetz :
Gesetz über die Revolten



Jede Person, die an einer Revolte gegen den Rathaus oder gegen der Grafschaft teilnimmt, wird verfolgt werden, wegen "Störung der gesellschaftlichen Ordnung" oder "Verrat".

Der/die Revoltenführer wird sofort abgesetzt und streng bestraft.

In Fall von Plünderung, kann der Kriminelle eine hohe Geldstrafe bekommen oder sogar die Todesstrafe.

Die einzigen Revolten, die als legal gelten, sind diejenigen, die nach Absprache mit der Grafschaft von Baden von ihr unterstützt werden.


Erstes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Ich kann kein franz.....

Anklagerede schrieb:
Lehren Sie lesen, das ist in den 2 Sprachen geschrieben, weil ich nicht wusste, ob Sie Franzose oder Deutsch waren. Ich denke, daß jedermann gesehen haben daß, Sie das Rathaus genommen haben, deshalb sind Sie SCHULDIG.

Letztes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Ja wie auch immer....
ich bekere mich schuldig das rathaus erstürmt zu haben
jedoch wuste ich nicht was das für folgen hat
ich bin eben neu hir.... ich weiss es ist keine entschuldigung...
ich habe mir nichts dabei gedacht als ich das rathaus angegrifen habe....
verrat ist eine schlime sache
jedoch ist zu bedenken ich wollte nimanden verraten
ich wollte nur mal alles ausprobiren
habe jedoch NICHT über die folgen nachgedacht

ach ja und diesen kerl habe nicht ich gerufen sonder mein kleiner bruder alsich gerade nicht am comp war......

naja ich selber erkene mich schuldig bei das ich das rathaus erstürmt habe

ABER ich bekere mich selbst unschuldig des verrates da ich nie jemandn verraten wollte!

Erstes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Ich kann kein franz.....

Anklagerede schrieb:
Lehren Sie lesen, das ist in den 2 Sprachen geschrieben, weil ich nicht wusste, ob Sie Franzose oder Deutsch waren. Ich denke, daß jedermann gesehen haben daß, Sie das Rathaus genommen haben, deshalb sind Sie SCHULDIG.

Die Verteidigung ruft Tairon in den Zeugenstand schrieb:
Siehe unten, ich wurde unverständlicher Weise zwei mal geladen.

Die Verteidigung ruft Tairon in den Zeugenstand schrieb:
Hohes Gericht,
ich weiß beim besten Willen nicht, warum mich die Verteidigung in den Zeugenstand ruft. Ich habe Tomasia am heutigen Tag im Gasthaus kennengelernt und ihm deutlich gesagt, das ich ihn für einen Lumpen halte und was für einen Schaden er angerichtet hat. Er äußerte sich daraufhin so, das es ihm egal sei, ob das Gericht ihn Verurteilen würde, er würde das Rathaus jederzeit wieder stürmen und er hätte viele Anhänger. Soviel nur dazu.

Da er sich so Äußert, was ich auch gerne Beschwör, sollte meiner Ansicht nach der Lump aufgehängt werden bis er Tod ist. Wenn er gerichtet würde, wäre das ein großer Zugewinn an Sicherheit für alle Aufrechten Freiburger Bürger. Solche Leute braucht Baden nicht, Ich sage: Tod für Tomasia
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