Prozess zwischen Doyle und der Markgrafschaft von Baden
(Du 30 april 1454 au 4 mai 1454)
Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Sklaverei.
Ich verurteile Sie zu 23 taler der Geldstrafe, damit Sie sich vom Mindestpreis für 19 Eigenschaftspunkte erinnern an.
Der Beschuldigte wurde zu zu 23 Talern Geldstrafe verurteilt.
Anklageschrift schrieb:
Doyle hat jemanden unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn angestellt. Für eine Arbeit mit 19 Fähigkeitspunkten liegt der Mindestlohn bei 23 Talern.
Sorry, wusste nich dass es hier nen Mindestlohn gibt. Sowas könntet ihr auch angeben, bevor ihr mit Anklagen kommt.
Anklagerede schrieb:
Die Gesetze Badens sind für jeden Bürger im Forum einsehbar. Doyle hat jedoch seinen Fehler eingesehen und sich bei Celeorant entschuldigt. Dieses Verhalten sollte sich strafmildernd auswirken. Es ist auch das erste Vergehen von Doyle. Dennoch muss der Gesetzesverstoss bestraft werden.
Letzes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Nun gut, wenn ihr der Meinung seit, mich bestrafen zu müssen kann ich euch davon sowieso nicht abhalten aber egal. Ich wusste es nich, hab mich entschuldigt und ketzt sehen wir mal weiter. Davon abgesehen halte ich es trotzdem für sinnvoll, diese Gesetze zu lockern. Ich wäre schon oft genug froh gewesen, einen Job für 6-15 zu bekommen, als für 5 in der Kirche arbeiten zu müssen. Ich hatte nicht mehr Geld und wollte die Arbeit erledigen. Denn schließlich definiert sich Sklaverei doch als unfreiwillige Arbeit. Niemand musste dieses Angebot annehmen.
Die Verteidigung ruft Celeorant in den Zeugenstand schrieb:
Ich kann bestätigen, dass ich von Doyle für einen unter meinem wert liegenden lohn eingestellt wurde. Jedoch erhielt ich heute einen brief von ihm indem er sich entschuldigt und mir einen vertrauenspkt als wiedergutmachung anbietet. Ich denke er hat seinen fehler eingesehen und gelernt und aus diesen beiden gründen fordere ich keine harte strafe sondern gebe mich mit einem milden urteil zufrieden.