Anzahl der Beiträge : 63 Alter : 36 Localisation : Freiburg, Baden Anmeldedatum : 03.06.06
Thema: Strafregister von LadyLucia Sa 10 Jun - 22:15
Prozess zwischen LadyLucia und der Markgrafschaft von Baden
(8. Juni 1454)
Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Sklaverei für schuldig befunden.
LadyLucia, allem Anschein nach kannten Sie zur Tatzeit das Gesetz zur Sklaverei. Dass das System einen Hänger hatte glaube ich Ihnen nicht, selbst wenn, Sie hatten lange die Möglichkeit das Stellenangebot zurückzuziehen und ich denke auch, dass Sie wissen wo man dies tun kann, denn sie wussten ja auch wie man jemanden einstellt. Das Menu Stellenangebote ist leichter zu finden, als das Menu, in dem man jemanden einstellen kann! Ich glaube Ihnen allerdings, dass es Ihnen nun Leid tut, Sie werden dem Geschädigten die restkichen 4 Taler Lohn zahlen und ihm einen Vertrauenspunkt geben! Zudem erhalten Sie von mir eine kleine Geldstrafe von 10 Talern. Der Beschuldigte wurde zu 10 Talern Geldstrafe verurteilt.
Anklageschrift schrieb:
Ihr werdet beschuldigt Sklaverei betrieben zu haben!
Die Gesetze Badens schreiben vor, dass der Mindestlohnm 16 Taler beträgt, Ihr jedoch, habt euren Angestellten nur 12 Taler ausgezahlt!
Nachzulesen sind diese Gesetze im Forum und in den Rathäusern...
Der Beweis: http://img146.imageshack.us/my.php?image=lucia7or.png
Erstes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Das tut mir ja furchtbar leid, aber das System hatte leider nen Hänger, denn ich konnte den Betrag leider nicht erhöhen. Außerdem kenn ich mich hier noch nicht so gut aus. Es war alles keine böse Absicht, sondern wirklich nur ein Versehen.
Anklagerede schrieb:
Das mit dem "Hänger" lässt sich nicht beweisen und da das jeder behaupten könnte, kann dies nicht als Argument gelten. Außerdem habt Ihr trotz dieses "Hängers" ein Stellenangebot für 12 Taler ausgeschrieben, Ihr habt die Tat folglich in vollem Bewusstsein begangen. Weiterhin wäre es Euch möglich gewesen das Stellenangebot zurückzuziehen und zu verbessern.
Auch die Tatsache, dass Ihr "euch hier nicht so gut auskennt" tut nichts zur Sache, es ist die Pflicht jedes Einzelnen sich im Vorab über die Gesetze zu informieren.
Letztes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
sorry, aber ich konnte nichts zurückziehen oder verbessern, denn ich wußte nicht, wie.
ich zahle gern meinem arbeiter 4 taler nach, wenn das irgendwie möglich ist. es war keine böse absicht. es tut mir wirklich leid. und es kommt auch nie wieder vor.