Das Schloß von Baden
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Das Schloß von Baden

Markgrafschaft von Baden
 
StartseiteStartseite  SuchenSuchen  Neueste BilderNeueste Bilder  AnmeldenAnmelden  Login  

 

 Gesetz über die Wiederholung von Straftaten

Nach unten 
AutorNachricht
Belzébar
Ex-Markgraf
Belzébar


Anzahl der Beiträge : 484
Localisation : Lerida, Aragón
Anmeldedatum : 22.02.06

Gesetz über die Wiederholung von Straftaten Empty
BeitragThema: Gesetz über die Wiederholung von Straftaten   Gesetz über die Wiederholung von Straftaten EmptyMi 22 Feb - 14:53

Zitat :
Gesetz über die Wiederholung von Straftaten



Die Wiederholung einer Straftat, für die eine Person schon verurteilt worden ist, wirkt verschlimmernd.

Bei jede Art von Wiederholung wird die Strafe verdoppelt.





Zitat :
Loi sur la récidive



La récidive est la répétition d'un délit ou d'un crime pour lequel l'individu a déjà été comdamné.

Toute récidive verra sa première peine multipliée par deux.



Gewählt durch das Erster Rat des Herzogtums von Baden
Nach oben Nach unten
 
Gesetz über die Wiederholung von Straftaten
Nach oben 
Seite 1 von 1
 Ähnliche Themen
-
» Gesetz über die Revolten
» Gesetz über Respekt und Verhalten gegenüber Mitbürger
» Gesetz für die Amtsträger in Baden
» Gesetze über die Spekulation
» Gesetze über die Vertraulichkeit

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Das Schloß von Baden :: Saal des Rats :: Die Gesetze, die Dekrete und die Verträge-
Gehe zu: