hallo badkarma, ich habe mit der geschädigten schon gesprochen, ich hätte es höflicher gefunden, wenn du erst mich kontaktiert hättest, dies hast du ja auch anderweitig getan, wieso nicht hier?
ja ich sehe ein, dass meine strafe zu gering ausfiel, ich kann es nicht mehr rückgängig machen! er ist vorher nicht straffällig geworden, er hat reue gezeigt, bordsteinschwalbe hat bewusst gekauft und nicht ausgesagt. das sind alles dinge, die ich beurteilt habe und ja ich habe nicht an die differenz zum betrug gedacht, auch ich lerne dazu, ich behalte darios im auge! es wird nicht wieder vorkommen!
LG Meleen