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 Strafregister von Badkarma

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Belzébar
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BeitragThema: Strafregister von Badkarma   Strafregister von Badkarma EmptyDo 11 Mai - 16:17

Prozess zwischen Badkarma und der Markgrafschaft von Baden

(Du ??? mai 1454 au 8 mai 1454)




Urteilsspruch schrieb:
Der Beschuldigte wurde im Falle Betrugfür schuldig befunden.

Ich weiß nicht, ob Sie schuldig oder unschuldig sind.
Ich verurteile Sie also zu 1 symbolischem taler, aber die Justiz wird Sie näher überwachen.

Der Beschuldigte wurde zu 1 Taler Geldstrafe verurteilt.

Anklageschrift schrieb:
Sie haben Spekulation gemacht

Gesetz über die Spekulation

Ein Individuum, der eine Ware zum Verkauf anbietet, die er nicht selber produziert hat, ist der Spekulation verdächtigt.

Ein Individuum, der Waren einkäuft und sie zu einem höheren Preis als den Einkaufspreis zum Verkauf anbietet, muß sich vor dem Gericht verantworten und wird wegen Spekulation angeklagt.


ich frage Gruenefeder Ihnen zu helfen

Erstes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Spekulation ist, wenn man Waren billig einkauft und teuer verkauft. Es gab keine Kühe zu kaufen, aber am Bodenmarkt ein zweites Feld für 400 Taler. Ich hatte nur 385 Taler. Da ich aber unbedingt ein Weizenfeld kaufen wollte, um den Kuhnotstand zu beseitigen, habe ich mein Ersatzmesser verkauft. Um 3 Taler billiger (!). Ich habe ein Messer für 28 Taler gekauft und dieses Messer unbenutzt für 25 Taler wieder verkauft. Das ist keine Spekulation. Zu diesem Zeitpunkt war der Messerpreis bei 30 Talern auf dem Markt. Ich habe es für einen Fairen Preis abgegeben.

Ich habe an dem Geschäft keinen Gewinn gemacht! Es muss doch erlaubt sein (wenn die Grafschaft keine Kühe zur Verfügung stellt), seine Arbeitsmittel wieder zu verkaufen, um sich anderen Arbeiten (Weizenanbeuu) zuzuwenden.

Ich beantrage Freispruch. Meine Tat entspricht NICHT dem Tatbestand der Spekulation. Das Messer wurde nicht im Gewinnbestreben verkauft, sondern um das nötige Geld für ein Weizenfeld zu haben. Es wurde UNTER Wert verkauft (zu diesem Zeitpunkt!)

BadKarma

Anklagerede schrieb:
Sie hätten, um den Bürgermeister gebeten, gekonnt, sich finanziell zu helfen. Ein Messer kostet durchschnittlich 20 Talern! Sie haben aus der Spekulation gemacht, Ihr Grund ist nicht ziemlich rechtsgültig. Dazu fragt der Vogt, keine Kuhfelder zu nehmen. Der Richter wird wählen, aber ich empfehle ihm, Ihnen Schuldigen zu legen. Sie haben 3 Talern gewonnen.

Letzes Plädoyer der Verteidigung schrieb:
Wertes oberstes Gericht,

dank der Aussagen von Schnippel und Yanalina konnte bewiesen werden, dass zu dem Zeitpunkt der Tat der Durchschnittspreis von Messern NICHT bei 20 Talern lag, sondern bei über 25 Talern. Das müste sogar der Kläger wissen.
Es ist nach den badischen Gesetzen NICHT verboten, Waren zu verkaufen, die man nicht hergestellt hat. Spekulation ist verboten! Der Angeklagte hat das Messer NICHT mit Gewinn verkauft, sondern bei dem Geschäft 3 Taler VERLUST gemacht. Diesen hat er in Kauf genommen, um sich ein neues Weizenfeld zu kaufen. Der Vorfall entspricht NICHT dem Tatbestand der Spekulation.

Die Aussagen der Zeugen haben ebenfalls gezeigt, dass es sich bei Herrn BadKarma um einen ehrbaren, ingegeren Bürger handelt, der sich für die Gemeinschaft einsetzt und keinesfalls ein Betrüger ist.

Die Anklage wurde erst Wochen später erhoben, womit die Anklage dem Verteidiger die Möglichkeit genommen hat, Beweise für die Verteidigung zu sichern. Möglicher Weise hat auch die Anklage etwas mit der Kanidatur des Angeklagten zum Bürgermeister zu tun, um dessen Integrität zu schwächen. Das kann aber nicht bewiesen werden.

Letztendlich gibt es keine Beweise für Spekulation. Der Angeklagte hat nichts illegales verbrochen. Der Verkaufspreis des Messers lag UNTER dem Einkaufspreis UND UNTER dem Durchschnittspreis von Messern zur Zeit der Tat.

Dem Angeklagten tut es leid, daß diese Gerichtsverhandlung zu Stande gekommen ist, aber er ist UNSCHULDIG.

Ich bitte das hohe Gericht, sich die Fakten und Beweise dieses Indizienfalles genau zu betrachten, bevor es sein -unabhängiges- Urteil fällt.

Ich danke dem Gericht für die Aufmerksamkeit.

Die Verteidigung ruft Schnippel in den Zeugenstand schrieb:
Ja, ich kann bezeugen, dass seinerzeit die Messerpreise sehr hoch waren. Auch ich bin Kuhzüchter und habe inzwischen mehrfach Messer zu 25 Talern und mehr kaufen müssen.
Zur Stunde gibt es keinerlei Messer auf dem Markt von Lörrach zu erstehen, auch dieses mag dem hohen Gericht ein Hinweis sein, dass die Preise für Messer täglich noch sehr hohen Schwankungen unterworfen sind.
Schließlich möchte ich noch kurz einwerfen, dass der Beklagte exakt diese Problem mit dem vermeintlich Geschädigten schon im Forum erörtert hat. Ich denke nicht, dass ein arglistiger Verbrecher und Spekulant die öffentliche Diskussion suchen würde.
Diese Hinweise sind natürlich nur Indizien und in meinen Augen nur zweitrangig.
Der Preis zu dem das fragliche Messer von BadKarma veräussert wurde ist ja offenbar unstittig bei 25 Talern.
Solange derjenige, der das Messer seinerzeit an BadKarma verkauft hat keine Aussage zu Preis macht, kann der Vorwurf der Spekulation nicht erhärtet werden.
Ich bitte das hohe Gericht, bitte den Grundsatzes "In dubio pro reo" zu beherzigen.

Vielen Dank, dass Sie meinen Ausführungen Gehör geschenkt haben.

Die Verteidigung ruft Yanalina in den Zeugenstand schrieb:
Wie auch mein Vorredner Schnippel kann ich bestätigen, das zu besagtem Zeitpunkt die Messerpreise sehr hoch waren.

Ich selbst habe auch lange suchen müssen, um ein günstiges zu erstehen und Bad Karma hat das Messer zu einem fairen Preis verkauft!

Er hat das Messer kurz nachdem die Probleme mit dem Vieh auftraten verkauft. Zuvor hatte er auch im Forum mitgeteilt, das er sich ein zweites Feld mit Weizen zulegen möchte um in dieser Situation zu helfen.

Ebenfalls hatte er auch zuvor geschrieben, das er die Gerätschaften die er als Kuhzüchter benötigt auf Vorrat gekauft hat. Sicher haben dort die hohen Marktpreise eine erhebliche Rolle gespielt.

Zudem hat Bad Karma auch im Forum mit dem Betroffenen geschrieben und dort bereits öffentlich kund getan, dass das Messer unbenutzt war.

Für mich als sah es zu diesem Zeitpunkt so aus, als sei die Sache damit erledigt, weshalb ich mich auch offen gestanden sehr gewundert habe, als ich heute bei den laufenden Prozessen die Anklage gesehen habe.

Ich glaube nicht das sich BadKarma der Spekulation schuldig gemacht hat.

Danke für ihre Aufmerksamkeit!
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