Das Schloß von Baden
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 Gesetzt ueber die Verwendung der Sprache

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Belzébar
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Belzébar


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BeitragThema: Gesetzt ueber die Verwendung der Sprache   Gesetzt ueber die Verwendung der Sprache EmptyMi 22 Feb - 14:45

Zitat :
Gesetzt ueber die Verwendung der Sprache



Die offizielle Sprache in Baden ist Deutsch.

Alle anderen Sprachen sind auf dem offiziellen Forum verboten, wenn sie nicht anbei auf deutsch uebersetzt sind.

In den Wirtshaeuser sind alle Sprachen erlaubt.

Die Nachrichten der Graftschaft und des Rathauses sind auf deutsch zu veroeffentlichen.

Die Prozesse sind auf deutsch geschrieben, ausser wenn der Anklager einverstanden ist, seine Anklage in der Muttersprache des Angeklagten auszufuehren.




Zitat :
Lois sur le langage



La langue officielle du Duché du Baden est l'allemand.

Toutes les autres langues sont prohibées sur le forum officiel.

Toutes les langues sont autorisées dans les tavernes.

Les messages ducaux et municipaux devront être affichés en allemand.

Les procès seront écrits en allemands sauf si le procureur accepte de faire son réquisitoire dans la langue maternelle de l'accusé non germanophone.



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